Entschädigungs-Formular zur Versendung per Post.
Wenn Du mit einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr an Deinem Zielbahnhof ankommst, hast Du Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von bis zu 50% Deines Ticketpreises. Egal, ob Spar- oder Flexticket.
Bei uns findest Du die 3 einfachsten Wege, zu Deinem Recht zu kommen. Das kostenlose Entschädigungsformular der Bahn, den schnellen Online Service von refundrebel oder ein kostenloses Anwaltsgespräch.
In den Bahnrechte FAQ findest Du Antworten auf all Deine Fragen zu Deinem Recht auf Entschädigung, Umstieg auf andere Züge, Abbruch Deiner Bahnreise sowie zu Deinem Anspruch auf Taxi & Hotel.
Ich bin über 60 Minuten verspätet. Wie bekomme ich die Entschädigung?
Bahnrechteportal, Schlichtungsstelle oder Anwalt nutzen
Du kannst Deine Entschädigung mit einem Bahnrechteportal online beantragen. Hier gibst Du schnell & einfach die Daten zu Deiner verspäteten Fahrt ein und lädst Dein Ticket hoch. Das Portal prüft sofort, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Wenn Dir eine Entschädigung zusteht, treibt das Portal sie für Dich ein. Hierfür zahlst Du im Erfolgsfall eine kleine Gebühr, die von der Auszahlung Deiner Entschädigung abgezogen wird. Du hast also kein Kostenrisiko und kommst schnell & einfach an Deine Entschädigung.
Entschädigungsformular der Bahn
Du kannst Deine Entschädigung auch mit dem Fahrgastrechteformular der Deutschen Bahn beantragen. Dieses musst Du jedoch ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit Deinem Ticket per Post an DB Dialog GmbH, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main schicken. Die Bahn hat 1 Monat Zeit, Dir Deine Entschädigung auszuzahlen.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Anspruch auf Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof
Du hast Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung ab einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten. Egal, ob Du mit einem Sparticket oder mit einem Flexticket reist! Die Entschädigung steht Dir zu!
Beachte: Der Grund Deiner Verspätung am Zielbahnhof ist vollkommen egal. Die Bahn muss grds. immer zahlen. Auch bei höherer Gewalt!
Wie hoch ist mein Anspruch auf Entschädigung?
Höhe der Verspätung abhängig vom Ticketpreis & Verspätungsdauer – 25% ab 60 Minuten – 50% ab 120 Minuten
Ab einer verspäteten Ankunft zwischen 60 und 119 Minuten erhältst Du eine Entschädigung in Höhe von 25% Deines Fahrpreises.
Ab einer Verspätung von 120 Minuten und mehr, erhältst Du eine Entschädigung in Höhe von 50% Deines Fahrpreises.
Die hier genannten Grundsätze gelten sowohl für ein Sparticket als auch für ein Flex-Ticket.
Für Zeitfahrkarten (Bahncard100, Wochenkarten, Monatskarten, Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets etc.) gelten gesonderte Bestimmungen. Schaue dafür weiter unten.
Mein Zug ist über 20 Minuten verspätet, was kann ich tun?
Recht zur Weiterfahrt mit anderem Zug
Bei einer Verspätung ab 20 Minuten kannst Du sofort in jeden anderen Zug steigen, um an Deinen Zielbahnhof zu kommen. Du kannst hierbei auch eine andere Reisestrecke nehmen. Eine Zugbindung wird automatisch aufgehoben.
Bei Nutzung eines höherwertigen Zuges (das darfst Du, wenn Deine Verspätung schon 20 Minuten beträgt) musst Du einen Aufpreis zahlen, bekommst diesen aber vollständig erstattet.
Den Aufpreis kannst Du unmittelbar im Zug zahlen. Du kannst einfach einsteigen. Einen Bordzuschlag musst Du nicht zahlen. Lass Dir in jedem Fall eine Quittung für die Zahlung des Aufpreises geben.
Beachte: Den Anspruch auf die Entschädigungszahlung hast Du zusätzlich zu den genannten Rechten wenn Du mit mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof ankommst.
Mein Zug ist über 60 Minuten verspätet, was kann ich tun?
Recht zur Weiterfahrt mit anderem Zug & zum Abbruch Deiner Reise
Hat Dein Zug eine Verspätung von mindestens als 60 Minuten, darfst Du
Bei Nutzung eines höherwertigen Zuges (das darfst Du, wenn Deine Verspätung schon 20 Minuten beträgt) musst Du einen Aufpreis zahlen, bekommst diesen aber vollständig erstattet.
Den Aufpreis kannst Du unmittelbar im Zug zahlen. Du kannst einfach einsteigen. Einen Bordzuschlag musst Du nicht zahlen. Lass Dir in jedem Fall eine Quittung für die Zahlung des Aufpreises geben.
Beachte: Eine Entschädigungszahlung steht Dir nur zu, wenn Du trotz Verspätung weiter an Deinen Zielbahnhof reist und dort mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ankommst.
Ich habe meinen Anschluss verpasst. Was kann ich tun?
Recht zur Weiterfahrt mit anderem Zug – Zugbindung automatisch aufgehoben
Wenn Du Deinen Anschluss verpasst hast, darfst Du sofort in jeden anderen Zug steigen. Eine Zugbindung wird automatisch aufgehoben.
Bei Nutzung eines höherwertigen Zuges (das darfst Du, wenn Deine Verspätung schon 20 Minuten beträgt) musst Du einen Aufpreis zahlen, bekommst diesen aber vollständig erstattet.
Den Aufpreis kannst Du unmittelbar im Zug zahlen. Du kannst einfach einsteigen. Einen Bordzuschlag musst Du nicht zahlen. Lass Dir in jedem Fall eine Quittung für die Zahlung des Aufpreises geben.
Beachte: Den Anspruch auf die Entschädigungszahlung hast Du zusätzlich zu den genannten Rechten bei einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof.
Mein Zug ist ausgefallen. Was kann ich tun?
Recht zur Weiterfahrt mit anderem Zug & bei 60 Min. Verspätung auch zum Abbruch der Reise
Bei einem Zugausfall darfst Du sofort in jeden anderen Zug steigen. Eine Zugbindung wird automatisch aufgehoben.
Bei Nutzung eines höherwertigen Zuges (das darfst Du, wenn Deine Verspätung schon 20 Minuten beträgt) musst Du einen Aufpreis zahlen, bekommst diesen aber vollständig erstattet.
Den Aufpreis kannst Du unmittelbar im Zug zahlen. Du kannst einfach einsteigen. Einen Bordzuschlag musst Du nicht zahlen. Lass Dir in jedem Fall eine Quittung für die Zahlung des Aufpreises geben. Den Aufpreis kannst Du mit unserem Entschädigungsservice zurückfordern.
Wenn Du bereits eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hast, darfst Du Deine Reise abbrechen und zurückkehren oder am Startbahnhof bleiben. Dein Fahrpreis wird Dir vollständig erstattet.
Beachte: Eine Entschädigungszahlung steht Dir zu, wenn Du trotz Verspätung weiter an Deinen Zielbahnhof reist und hier mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ankommst.
Gelten diese Rechte auch bei Flixtrain?
Ja – auch bei Flixtrain hast Du alle Bahnrechte
Für Dein Recht auf Entschädigung gelten beim Flixtrain die oben genannten Punkte identisch. Bei Deinem Recht auf Ersatzbeförderung musst Du aber aufpassen. Siehe hierfür wie folgt.
Entschädigung
Wenn Du ein Flixtrain Ticket hast und verspätet am Zielbahnhof ankommst, richtet sich Dein Recht auf Entschädigung nach den selben Voraussetzungen wie bei der Deutschen Bahn. Schaue hierfür einmal unter den oben genannten Punkten. Du hast also ab einer verspäteten Ankunft von 60 Minuten das Recht auf Entschädigung.
Ersatzbeförderung
Wenn Dein Flixtrain 60 Minuten oder mehr verspätet oder sogar ausgefallen ist, ist Flixtrain gesetzlich verpflichtet, Dir auch ein Ersatzticket der Deutschen Bahn zu erstatten. Rein rechtlich könntest Du Dir daher bei einer Verspätung des Flilxtrains ab 60 Minuten oder bei Ausfall des Flixtrains ein Ticket der Deutschen Bahn kaufen und damit an Deinen Zielbahnhof fahren. Beachte aber, dass Du Dich vor dem Kauf Deines Ersatztickets beim Personal des Flixtrains vor Ort (sofern verfügbar) oder über die Hotline von Flixtrain (+49 (0)30 300 137 300) über Beförderungsalternativen von Flixtrain selbst informieren musst.
Hotel & Taxi
Für Dein Recht auf Weiterreise mit einem Taxi oder für die Übernachtung in einem Hotel gilt dasselbe wie bei der Deutschen Bahn. Schaue hierfür einmal unten.
Was gilt bei Bahncard & Zeittickets?
Ja – Auch bei Bahncard & Zeittickets stehen Dir die Bahnrechte und damit auch Entschädigung zu
Bei Zeitkarten, also der Bahncard100, Wochen- und Monatskarten des Nah- und Fernverkehrs sowie Länder-Tickets, Schönes-Wochenend-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets, erhältst Du eine pauschale Entschädigungszahlung jeweils ab einer Verspätung von 60 Minuten an Deinem Zielbahnhof.
Die Entschädigung hat folgende Höhe (Pauschalbetrag, der bei jeder Verspätung ab 60 Minuten gezahlt wird)
Beachte: Für die Geltendmachung Deiner Entschädigung musst Du Deine genaue Verspätung sowie den Grund der Verspätung auf Deiner Reise (Zugverspätung, verpasster Anschlusszug, Zugausfall etc.) in einem Dokument festhalten. Die Bahn muss Deinen Angaben hierbei vertrauen.
Beachte: Entschädigungsbeträge von weniger als 4,00 EUR werden nicht ausgezahlt. Die Bahn zahlt maximal einen Betrag in Höhe von 25% des Zeitfahrkartenpreises als Entschädigung aus.
Gilt das alles auch bei Spartickets?
Ja – Du hast alle Bahnrechte auch bei Spartickets und damit auch den Anspruch auf Entschädigung
Die Entschädigung kannst Du Dir mit allen Tickets, Monats- und Zeitkarten sowie bei allen Flex- und Sparpreis Tickets holen.
Das Recht auf Umstieg in andere Züge bei über 20 Minuten Verspätung gilt ebenfalls bei allen Flex- und Spartickets.
Wann kann ich ein Taxi auf Kosten der Bahn nehmen?
Ersatzbeförderung durch Taxi & Bus nur in besonderen Ausnahmefällen
Die Bahn erstattet die Kosten für ein Taxi oder einen Bus, wenn beide der folgenden Punkte vorliegen:
Die Bahn erstattet ebenfalls die Kosten für ein Taxi oder einen Bus, wenn beide der folgenden Punkte vorliegen:
Beachte: Du musst Dich, bevor Du das Taxi oder den Bus nimmst, nach Möglichkeit bei dem verfügbaren Bahnpersonal vergewissern, ob diese ein alternatives Verkehrsmittel oder Taxigutscheine anbietet. Ist das der Fall, musst Du diese in Anspruch nehmen.
Beachte: Für die Erstattung der Kosten für Taxis, Hotels, Bus etc. benötigst Du die Originalbelege (Quittungen, Rechnungen etc.).
Entschädigungszahlung: Den Anspruch auf die Entschädigungszahlung hast Du zusätzlich zu den genannten Rechten bei einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof.
Wann zahlt die Bahn mein Hotel?
Anspruch auf Übernachtung im Hotel nur in besonderem Ausnahmefall
Eine der folgenden Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, dass die Bahn Dir ein Hotel zahlt:
Wenn einer der beiden Punkte vorliegt, hat die Bahn Dir eine Ersatzbeförderung zum Zielort oder die Übernachtung in einem Hotel anzubieten.
Bietet die Bahn keine Ersatzbeförderung oder Hotelübernachtung an und ist auch eine Kontaktaufnahme mit der Bahn nicht möglich, so kannst Du Dich selbst um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Die Bahn erstattet „angemessene“ Kosten für eine Übernachtung im Hotel oder einer anderen Herberge. „Angemessen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Bahn Kosten für eine normale Unterkunft (Hotel, Herberge etc.) aber nicht für ein Luxushotel zahlt.
Beachte: Für die Erstattung der Kosten für Taxis, Hotels, alternative Beförderungsmittel etc. benötigt die Bahn Originalbelege (Quittungen, Rechnungen etc.).
Weiterbeförderung: Am nächsten Morgen kannst Du selbstverständlich mit Deiner ursprünglichen Fahrkarte an Deinen Zielort weiterfahren.
Entschädigungszahlung: Den Anspruch auf die Entschädigungszahlung hast Du zusätzlich zu den genannten Rechten bei einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof.
Sitzplatz nicht bekommen trotz Sitzplatzreservierung
Bei Verschulden der Bahn – Erstattung der Sitzplatzgebühren
Wenn Du Deinen Sitzplatz aufgrund eines Verschuldens der Bahn (z.B. Wagen nicht angehängt, Ersatzzug, Reservierungsanzeige ausgefallen, Bahn verspätet) nicht einnehmen konntest, obwohl Du eine Sitzplatzreservierung hattest, bekommst Du das Geld für die Reservierung vollständig erstattet.
Darf ich Tiere umsonst mitnehmen?
Kleine Haustiere reisen kostenfrei mit
Kleine Haustiere (bis zur Größe einer Hauskatze), die ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können kostenfrei mitgenommen werden.
Größere Tiere reisen zum halben Preis
Darüber hinaus können größere Hunde mitgenommen werden, wenn sie angeleint und mit einem für sie geeigneten
Maulkorb versehen sind. Diese Hunde werden zum halben Flex- oder Sparpreis befördert.
Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden nicht mitgenommen werden.
Dürfen Kinder umsonst reisen?
Kinder bis 5 Jahre reisen kostenlos.
Alleinreisende Kinder zwischen 6 und 14 Jahren reisen zum halben Fahrpreis.
Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren reisen in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes kostenlos. Die Zahl der Kinder muss beim Kauf in der Fahrkarte eingetragen werden. Bei der Reise mit einer Fahrkarte zum Sparpreis muss für die kostenlos mitreisenden Kinder ebenfalls ein Kontingent in der gleichen Preisstufe verfügbar sein.
DB Familienkarte
Weitere Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden bei Vorliegen der sonstigen oben genannten Voraussetzungen gegen Vorlage einer DB Familienkarte bei der Fahrkartenkontrolle, also auch ohne Eintragung in der Fahrkarte kostenlos befördert. Die Kinder müssen dann aber in der DB Familienkarte eingetragen sein.
Wofür steht das "*" bei einigen Lösungen?
WhatsMyRight ist für Dich vollständig kostenlos. Die Anbieter der mit einem “*” gekennzeichnet Lösungen zahlen WhatsMyRight eine Provision, wenn Du mit ihnen Deine Rechte geltend machst. Das führt jedoch nicht dazu, dass Du bei WhatsMyRight mehr für diese Lösungen zahlst. Der Preis dieser Lösungen ist immer derselbe. Egal, ob Du von WhatsMyRight auf sie abspringst oder auf anderem Wege zu ihnen gelangst.
Nach welchen Kriterien vergleicht WhatsMyRight?
Bei WhatsMyRight steht die Nutzerfreundlichkeit und der Nutzervorteil immer an 1. Stelle
Die Kriterien, nach denen WhatsMyRight die Lösungen vergleicht und nacheinander auflistet, sind Nutzerfreundlichkeit und Nutzervorteil. Was das konkret bedeutet, erklären wir Dir unten. Je besser eine Lösung in beiden Kategorien abschneidet, desto höher listen wir ihn in unserem Vergleich für Dich auf: